EU-RechtVerordnungenGenehmigung, Einfuhr und Herstellung von TierarzneimittelnKAPITEL III ZULASSUNGSVERFAHRENAbschnitt 3 In mehreren Mitgliedstaaten gültige Zulassungen (dezentralisierte Zulassungen)Artikel 50

Artikel 50Ersuchen des Antragstellers um eine erneute Überprüfung des Bewertungsberichts

In Kraft seit 27. Januar 2019
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