EU-RechtVerordnungenGenehmigung, Einfuhr und Herstellung von TierarzneimittelnKAPITEL X NETZ DER AN DER REGULIERUNG BETEILIGTEN STELLENArtikel 142

Artikel 142Koordinierungsgruppe für die gegenseitige Anerkennung von Tierarzneimitteln und dezentralisierte Verfahren

In Kraft seit 27. Januar 2019
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