EU-RechtVerordnungenGenehmigung, Einfuhr und Herstellung von TierarzneimittelnKAPITEL IX BESCHRÄNKUNGEN UND SANKTIONENArtikel 136

Artikel 136Von der Kommission gegen Inhaber von Zulassungen für zentral zugelassene Tierarzneimittel verhängte finanzielle Sanktionen

In Kraft seit 27. Januar 2019
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