Artikel 79 Inkrafttreten — Die neue EU-Verordnung über die Akkreditierung und Prüfung
Gliederung
KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 79 Inkrafttreten
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2019 oder dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
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