Artikel 5 Allgemeiner Rahmen für die Akkreditierung — Die neue EU-Verordnung über die Akkreditierung und Prüfung
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 5 Allgemeiner Rahmen für die Akkreditierung
Rückverweise
Sind in dieser Verordnung keine besonderen Bestimmungen über die Zusammensetzung der nationalen Akkreditierungsstellen oder die Tätigkeiten und Anforderungen im Zusammenhang mit der Akkreditierung enthalten, so gelten die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
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