Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2010/31/EU — Governance-System für die Energieunion
Gliederung
KAPITEL 8 Schlussbestimmungen
Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2010/31/EU
Die Richtlinie 2010/31/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2a wird wie folgt geändert:
2. In Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 wird der Satz: „Der Bericht kann den Energieeffizienz-Aktionsplänen gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Richtlinie 2006/32/EG beigefügt werden.“ gestrichen.
3. Artikel 9 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 10 Absätze 2 und 3 werden gestrichen.
5. Artikel 14 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 15 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
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