EU-RechtVerordnungenGovernance-System für die EnergieunionKAPITEL 5 Zusammenfassende Bewertung der Fortschritte und politische Maßnahmen, mit denen die Vorgaben der Union erreicht werden sollen — Überwachung durch die KommissionArtikel 32

Artikel 32Vorgehen bei unzureichenden Fortschritten bei der Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele und Vorgaben der Union

In Kraft seit 24. Dezember 2018
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