EU-RechtVerordnungenGovernance-System für die EnergieunionKAPITEL 5 Zusammenfassende Bewertung der Fortschritte und politische Maßnahmen, mit denen die Vorgaben der Union erreicht werden sollen — Überwachung durch die KommissionArtikel 31

Artikel 31Maßnahmen bei unzureichendem Ambitionsniveau der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne

In Kraft seit 24. Dezember 2018
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