Artikel 4 Inkrafttreten und Anwendung — Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 9. Juli 2019.
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