Artikel 77 Änderung des Beschlusses 2007/533/JI — Ein gestärktes Schengener Informationssystem
Gliederung
KAPITEL XVIII Schlussbestimmungen
Artikel 77 Änderung des Beschlusses 2007/533/JI
Der Beschluss 2007/533/JI wird wie folgt geändert:
1. Artikel 6 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 11 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 15 wird wie folgt geändert:
4. In Artikel 17 werden die folgenden Absätze angefügt:
5. In Artikel 21 wird folgender Absatz angefügt:
6. Artikel 22 erhält folgende Fassung:
7. Artikel 41 erhält folgende Fassung:
8. Folgender Artikel wird eingefügt:
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