EU-RechtVerordnungenEin gestärktes Schengener InformationssystemKAPITEL XIII Recht auf Zugriff und Überprüfung der AusschreibungenArtikel 51

Artikel 51 Evaluierung der Nutzung des SIS durch Europol, Eurojust und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

In Kraft seit 27. Dezember 2018
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