EU-RechtVerordnungenEin gestärktes Schengener InformationssystemKAPITEL VII Ausschreibungen von vermissten Personen oder von schutzbedürftigen Personen, die am Reisen gehindert werden müssenArtikel 33

Artikel 33 Maßnahmen aufgrund einer Ausschreibung

In Kraft seit 27. Dezember 2018
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