EU-RechtVerordnungenEin gestärktes Schengener InformationssystemKAPITEL VII Ausschreibungen von vermissten Personen oder von schutzbedürftigen Personen, die am Reisen gehindert werden müssenArtikel 32

Artikel 32 Ausschreibungsziele und -bedingungen

In Kraft seit 27. Dezember 2018
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