Artikel 31 Statistiken zum Informationsaustausch — Ein gestärktes Schengener Informationssystem
Gliederung
KAPITEL V AUSSCHREIBUNGEN VON DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN ZUR EINREISE- UND AUFENTHALTSVERWEIGERUNG
Artikel 31 Statistiken zum Informationsaustausch
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten übermitteln eu-LISA jährlich Statistiken über den Austausch von Informationen nach den Artikeln 27 bis 30 sowie über die Fälle, in denen die Fristen gemäß den genannten Artikeln nicht eingehalten wurden.
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