EU-RechtVerordnungenSicherstellung und Einziehung von VermögenswertenKAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 36

Artikel 36Änderungen der Bescheinigung und des Formblatts

In Kraft seit 18. Dezember 2018
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Artikel 36 Änderungen der Bescheinigung und des Formblatts — Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten | GesetzeFinden.at