Artikel 82 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Eurojust
Gliederung
KAPITEL IX ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 82 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Sie gilt ab dem 12. Dezember 2019.
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