Artikel 70 Vorrechte und Befreiungen — Eurojust
Gliederung
KAPITEL IX ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 70 Vorrechte und Befreiungen
Das dem EUV und AEUV beigefügte Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union findet auf Eurojust und sein Personal Anwendung.
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