Artikel 35 Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten — Eurojust
Gliederung
KAPITEL IV INFORMATIONSVERARBEITUNG
Artikel 35 Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten
(1) Eurojust führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält alle der folgenden Angaben:
a) Kontaktdaten von Eurojust sowie den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten;
b) die Zwecke der Verarbeitung,
c) die Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien operativer personenbezogener Daten;
d) die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die operativen personenbezogenen Daten offen gelegt worden sind oder noch offen gelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittstaaten oder internationalen Organisationen;
e) gegebenenfalls die Übermittlungen von operativen personenbezogenen Daten an einen Drittstaat oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Identifizierung des Drittstaats oder der internationalen Organisation;
f) wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
g) wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 91 der Verordnung (EU) 2018/1725.
(2) Das in Absatz 1 genannte Verzeichnis ist schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.
(3) Eurojust stellt dem EDSB die Protokolle auf Anfrage zur Verfügung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden