Artikel 99 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG — Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
Gliederung
KAPITEL XII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 99 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und der Beschluss Nr. 1247/2002/EG werden mit Wirkung vom 11. Dezember 2018 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung und den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
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