EU-RechtVerordnungenSchutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EUKAPITEL IX VERARBEITUNG OPERATIVER PERSONENBEZOGENER DATEN DURCH EINRICHTUNGEN UND SONSTIGE STELLEN DER UNION BEI DER AUSÜBUNG VON TÄTIGKEITEN, DIE IN DEN ANWENDUNGSBEREICH DES DRITTEN TEILS TITEL V KAPITEL 4 ODER 5 AEUV FALLENArtikel 82

Artikel 82Recht auf Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung

In Kraft seit 11. Dezember 2018
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