EU-RechtVerordnungenSchutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EUKAPITEL IX VERARBEITUNG OPERATIVER PERSONENBEZOGENER DATEN DURCH EINRICHTUNGEN UND SONSTIGE STELLEN DER UNION BEI DER AUSÜBUNG VON TÄTIGKEITEN, DIE IN DEN ANWENDUNGSBEREICH DES DRITTEN TEILS TITEL V KAPITEL 4 ODER 5 AEUV FALLENArtikel 72

Artikel 72Rechtmäßigkeit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten

In Kraft seit 11. Dezember 2018
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