Artikel 67 Vertretung betroffener Personen — Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
Gliederung
KAPITEL VIII RECHTSBEHELFE, HAFTUNG UND SANKTIONEN
Artikel 67 Vertretung betroffener Personen
Rückverweise
Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats ordnungsgemäß gegründet wurde, deren satzungsmäßige Ziele im öffentlichem Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten betroffener Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig ist, zu beauftragen, in ihrem Namen Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einzureichen, in ihrem Namen die in den Artikeln 63 und 64 genannten Rechte wahrzunehmen und in ihrem Namen das Recht auf Schadensersatz gemäß Artikel 65 in Anspruch zu nehmen.
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