EU-RechtVerordnungenSchutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EUKAPITEL VI EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTERArtikel 53

Artikel 53Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

In Kraft seit 11. Dezember 2018
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