EU-RechtVerordnungenSchutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EUKAPITEL IV VERANTWORTLICHER UND AUFTRAGSVERARBEITERABSCHNITT 6 DatenschutzbeauftragterArtikel 45

Artikel 45Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

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