EU-RechtVerordnungenSchutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EUKAPITEL IV VERANTWORTLICHER UND AUFTRAGSVERARBEITERABSCHNITT 4 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige KonsultationArtikel 39

Artikel 39Datenschutz-Folgenabschätzung

In Kraft seit 11. Dezember 2018
Up-to-date