Artikel 38 Nutzerverzeichnisse — Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
Gliederung
KAPITEL IV VERANTWORTLICHER UND AUFTRAGSVERARBEITER
ABSCHNITT 3 Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation
Artikel 38 Nutzerverzeichnisse
Rückverweise
(1) Personenbezogene Daten in Nutzerverzeichnissen und der Zugang zu solchen Verzeichnissen sind auf das für die besonderen Zwecke des Nutzerverzeichnisses unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
(2) Die Organe und Einrichtungen der Union treffen die erforderlichen Maßnahmen, um zu verhindern, dass die in diesen Verzeichnissen enthaltenen personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob sie der Öffentlichkeit zugänglich sind, für Zwecke des Direktmarketings verwendet werden.
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