Artikel 37 Schutz von Informationen, die an Endeinrichtungen der Nutzer übertragen werden, dort gespeichert werden, sich darauf beziehen, dort verarbeitet werden oder daraus erhoben werden — Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
Gliederung
KAPITEL IV VERANTWORTLICHER UND AUFTRAGSVERARBEITER
ABSCHNITT 3 Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation
Artikel 37 Schutz von Informationen, die an Endeinrichtungen der Nutzer übertragen werden, dort gespeichert werden, sich darauf beziehen, dort verarbeitet werden oder daraus erhoben werden
Rückverweise
Die Organe und Einrichtungen der Union schützen die Informationen, die an Endeinrichtungen der Nutzer übertragen werden, dort gespeichert werden, sich darauf beziehen, dort verarbeitet werden oder daraus erhoben werden, beim Zugriff auf ihre öffentlich zugänglichen Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG.
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