EU-RechtVerordnungenSchutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EUKAPITEL IV VERANTWORTLICHER UND AUFTRAGSVERARBEITERABSCHNITT 1 Allgemeine PflichtenArtikel 27

Artikel 27Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

In Kraft seit 11. Dezember 2018
Up-to-date