EU-RechtVerordnungenSchutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EUKAPITEL III RECHTE DER BETROFFENEN PERSONABSCHNITT 4 Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im EinzelfallArtikel 24

Artikel 24Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

In Kraft seit 11. Dezember 2018
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