EU-RechtVerordnungenSchutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EUKAPITEL III RECHTE DER BETROFFENEN PERSONABSCHNITT 3 Berichtigung und LöschungArtikel 21

Artikel 21Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

In Kraft seit 11. Dezember 2018
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