Artikel 20 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 — Barmittel, die in die EU oder aus der EU verbracht werden
Rückverweise
Die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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