Delegierte Verordnung (EU) 2018/1619 der Kommission vom 12. Juli 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/438 in Bezug auf die Verwahrungspflichten von Verwahrstellen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorwort/Präambel
Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/438 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 13 wird wie folgt geändert:
2. In Artikel 15 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
3. Artikel 16 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 17 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 22 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. April 2020.