Artikel 72 Informationskampagne — Europäisches Reiseinformations- und genehmigungssystem (ETIAS)
Gliederung
KAPITEL XIII SENSIBILISIERUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
Artikel 72 Informationskampagne
Die Kommission begleitet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der ETIAS-Zentralstelle und den Mitgliedstaaten sowie deren Konsulaten in den betreffenden Drittländern die den Beginn der Inbetriebnahme des ETIAS mit einer Informationskampagne, um unter diese Verordnung fallende Drittstaatsangehörige darüber zu unterrichten, dass sie sowohl für das Überschreiten der Außengrenzen als auch für die gesamte Dauer ihres Kurzaufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sein müssen.
Diese Informationskampagnen werden regelmäßig in mindestens einer der Amtssprachen der Länder durchgeführt, deren Staatsangehörige in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen.
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