Artikel 31 Überprüfungsinstrument — Europäisches Reiseinformations- und genehmigungssystem (ETIAS)
Gliederung
KAPITEL IV PRÜFUNG DES ANTRAGS DURCH DIE NATIONALEN ETIAS-STELLEN
Artikel 31 Überprüfungsinstrument
Die Kommission richtet ein Überprüfungstool für Antragsteller ein, das ihnen ermöglicht, den Status der Bearbeitung ihres Antrags sowie die Gültigkeitsdauer und den Status ihrer Reisegenehmigungen (gültig, verweigert, annulliert oder aufgehoben) zu überprüfen. Dieses Instrument wird über die zu diesem Zweck eingerichtete öffentliche Website oder über die Anwendung für Mobilgeräte gemäß Artikel 16 zugänglich gemacht.
Die Kommission erlässt gemäß Artikel 89 delegierte Rechtsakte, um das Überprüfungsinstrument genauer zu definieren.
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