Artikel 11 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 3. September 2020.
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