EU-RechtVerordnungenVorschriften für die Zivilluftfahrt und die Agentur der Europäischen Union für FlugsicherheitKAPITEL IV GEMEINSAMES SYSTEM FÜR ZERTIFIZIERUNG, AUFSICHT UND DURCHSETZUNGArtikel 65

Artikel 65Neuzuweisung der Zuständigkeit auf Ersuchen von Organisationen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind

In Kraft seit 11. September 2018
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