Artikel 48 Grundlegende Anforderungen — Vorschriften für die Zivilluftfahrt und die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit
Gliederung
Rückverweise
Fluglotsen, die mit der Erbringung von ATM/ANS im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g befasst sind, sowie Personen, Organisationen und synthetische Übungsgeräte, die zur Ausbildung, Prüfung, Überprüfung und medizinischen Untersuchung dieser Fluglotsen eingesetzt werden, müssen den grundlegenden Anforderungen nach Anhang VIII entsprechen.
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