EU-RechtVerordnungenVorschriften für die Zivilluftfahrt und die Agentur der Europäischen Union für FlugsicherheitKAPITEL III MATERIELLE ANFORDERUNGENABSCHNITT V ATM/ANSArtikel 42

Artikel 42 Organisationen, die an der Konstruktion, der Herstellung und der Instandhaltung von ATM/ANS-Systemen und ATM/ANS-Komponenten beteiligt sind

In Kraft seit 11. September 2018
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Artikel 42 Organisationen, die an der Konstruktion, der Herstellung und der Instandhaltung von ATM/ANS-Systemen und ATM/ANS-Komponenten beteiligt sind — Vorschriften für die Zivilluftfahrt und die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit | GesetzeFinden.at