LISTE DER ANHÄNGE — EU-Genehmigung und Maßnahmen der Marktaufsicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
| ANHANG I | Allgemeine Begriffsbestimmungen, Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen, Fahrzeugtypen und Arten des Aufbaus |
| Anlage 1 | Verfahren zur Prüfung, ob ein Fahrzeug als Geländefahrzeug eingestuft werden kann |
| Anlage 2 | Zahlen zur Verwendung als Ergänzung der Codes für die verschiedenen Arten von Aufbauten |
| ANHANG II | Anforderungen für die EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten |
| Teil I | Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen |
| Anlage 1 | Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in kleiner Serie hergestellten Fahrzeugen nach Artikel 41 |
| Anlage 2 | Anforderungen für die EU-Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs nach Artikel 44 |
| Teil II | Liste der UN-Regelungen, die als Alternativen für die in Teil I genannten Richtlinien oder Verordnungen anerkannt werden |
| Teil III | Aufstellung der Rechtsakte zur Festlegung der Anforderungen für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung |
| Anlage 1 | Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen |
| Anlage 2 | Beschussgeschützte Fahrzeuge |
| Anlage 3 | Rollstuhlgerechte Fahrzeuge |
| Anlage 4 | Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (einschließlich besonderer Gruppen, Geräteträger und Wohnanhänger) |
| Anlage 5 | Mobilkräne |
| Anlage 6 | Anhänger für Schwerlastfahrzeuge |
| Anhang III | Verfahren für die EU-Typgenehmigung |
| Normen, denen die in Artikel 68 genannten technischen Diensten genügen müssen |
| Anlage 2 | Verfahren zur Bewertung der technischen Dienste |
| Anhang IV | Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion |
| Anhang V | Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien und auslaufende Serien |
| Anhang VI | Aufstellung der Teile und Ausrüstungen, von denen ein schwerwiegendes Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen könnte, sowie der Leistungsanforderungen, geeigneten Prüfverfahren, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für diese Teile und Ausrüstungen |
| Anhang VII | Rechtsvorschriften, für die ein Hersteller als technischer Dienst benannt werden kann |
| Anlage | Benennung eines internen technischen Dienstes eines Herstellers als technischer Dienst und Vergabe von Unteraufträgen |
| Anhang VIII | Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden durch einen Hersteller oder technischen Dienst |
| Anlage 1 | Allgemeine Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden |
| Anlage 2 | Besondere Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden |
| Anlage 3 | Validierungsverfahren |
| Anhang IX | Bei der Mehrstufen-Typgenehmigung anzuwendende Verfahren |
| Anlage | Muster des zusätzlichen Herstellerschildes |
| Anhang X | Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen |
| Anlage 1 | Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen |
| Anlage 2 | Fahrzeug-OBD-Informationen |
| Anhang XI | Entsprechungstabelle |
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden