Artikel 91 Inkrafttreten und Geltung — EU-Genehmigung und Maßnahmen der Marktaufsicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Gliederung
KAPITEL XVII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 91 Inkrafttreten und Geltung
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. September 2020.
Jedoch dürfen nationale Behörden ab dem 5. Juli 2020 weder die Erteilung einer EU-Typgenehmigung oder einer nationalen Typgenehmigung für einen neuen Fahrzeugtyp versagen noch die Zulassung, das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines neuen Fahrzeugs untersagen, wenn ein Hersteller es beantragt, sofern das betreffende Fahrzeug dieser Verordnung entspricht.
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