Artikel 87 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 — EU-Genehmigung und Maßnahmen der Marktaufsicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Gliederung
KAPITEL XVII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 87 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009
Rückverweise
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung:
2. Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
3. In Artikel 3 werden die Nummern 11 und 13 gestrichen.
4. Artikel 6 wird gestrichen.
5. Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe e wird gestrichen.
(2) Bezugnahmen auf die gestrichenen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 sind als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung zu verstehen und gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang XI Nummer 2 der vorliegenden Verordnung zu lesen.
Keine Ergebnisse gefunden