EU-RechtVerordnungenEU-Genehmigung und Maßnahmen der Marktaufsicht für Kraftfahrzeuge und ihre AnhängerKAPITEL XVII SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 85

Artikel 85Geldbußen zur Unterstützung von Abhilfemaßnahmen und beschränkenden Maßnahmen auf Unionsebene

In Kraft seit 04. Juli 2018
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