EU-RechtVerordnungenEU-Genehmigung und Maßnahmen der Marktaufsicht für Kraftfahrzeuge und ihre AnhängerKAPITEL XV BEWERTUNG, BENENNUNG, MELDUNG UND ÜBERWACHUNG VON TECHNISCHEN DIENSTENArtikel 78

Artikel 78Informationsaustausch über die Bewertung, Benennung und Überwachung technischer Dienste

In Kraft seit 04. Juli 2018
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