Artikel 66 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen — EU-Genehmigung und Maßnahmen der Marktaufsicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Gliederung
KAPITEL XIV ZUGANG ZU FAHRZEUG-OBD-INFORMATIONEN UND ZU FAHRZEUGREPARATUR- UND -WARTUNGSINFORMATIONEN
Artikel 66 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen
Rückverweise
(1) Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 199 vom 28.7.2008, S. 1).
Es führt seine Tätigkeiten gemäß Anhang X der vorliegenden Verordnung durch.
(2) Das Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen prüft, ob der Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie zu Informationen über Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen die Fortschritte bei der Bekämpfung von Fahrzeugdiebstählen beeinträchtigt, und spricht Empfehlungen zur Verbesserung der Anforderungen für den Informationszugang aus. Insbesondere berät das Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen die Kommission zur Einführung eines Verfahrens, mit dem akkreditierte Organisationen unabhängige Wirtschaftsakteure zulassen und autorisieren, durch das die unabhängigen Wirtschaftsakteure Zugang zu Fahrzeugsicherheitsinformationen erhalten.
Die Kommission kann beschließen, die Erörterungen und Erkenntnisse des Forums für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen vertraulich zu behandeln.
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