EU-RechtVerordnungenEU-Vorschriften für die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (ab 2022)KAPITEL VI AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITENArtikel 40

Artikel 40Zusätzliche Vorschriften über die Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle oder Aufgaben im Zusammenhang mit anderen amtlichen Tätigkeiten

In Kraft seit 17. Juni 2018
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