EU-RechtVerordnungenEU-Vorschriften für die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (ab 2022)KAPITEL VI AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITENArtikel 37

Artikel 37Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/625 und zusätzliche Vorschriften für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ökologischen/biologischen Produktion und der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen

In Kraft seit 17. Juni 2018
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