Anlage — Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission vom 13. März 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
ERKLÄRUNG
gemäß der Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission
Betreiber
Name:
Ort, an dem der Betreiber seinen Hauptgeschäftssitz hat:
Name und Kontaktdaten des verantwortlichen Betriebsleiters:
Flugbetrieb mit Ballonen
Beginn des gewerblichen Flugbetriebs und gegebenenfalls Datum der Änderung des bestehenden gewerblichen Flugbetriebs.
Angaben zum/zu den verwendeten Ballon(en), zum gewerblichen Flugbetrieb und zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit: (1)
Soweit zutreffend Liste der AltMoC mit Verweisen auf die AMC (Anhang zu dieser Erklärung):
Erklärungen
Der Betreiber erfüllt die einschlägigen Anforderungen des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und die Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/395 und wird sie weiterhin erfüllen.
Der Betreiber führt insbesondere seinen gewerblichen Flugbetrieb gemäß den nachstehenden Anforderungen des Teilabschnitts ADD in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/395 durch:
Die Dokumentation des Managementsystems einschließlich des Betriebshandbuchs erfüllt die Anforderungen des Teilabschnitts ADD und alle Fahrten werden im Einklang mit den Bestimmungen des Betriebshandbuchs gemäß Teilabschnitt ADD BOP.ADD.005 Buchstabe b durchgeführt.
Alle betriebenen Ballone verfügen über ein gemäß der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 erteiltes Lufttüchtigkeitszeugnis oder erfüllen die für in einem Drittland eingetragene Ballone, die einer Wet-Lease-Vereinbarung oder Dry-Lease-Vereinbarung unterliegen, geltenden Lufttüchtigkeitsanforderungen gemäß Teilabschnitt ADD BOP.ADD.110 und BOP.ADD.115 Buchstaben b und c.
Ballonmuster
Eintragungs-kennzeichen des Ballons
Hauptbasis
Art(en) des Flugbetriebs (2)
Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (3)
Alle Flugbesatzungsmitglieder sind gemäß Teilabschnitt ADD BOP.ADD.300 Buchstabe c Inhaber einer Lizenz und von Berechtigungen, die gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilt wurden.
Der Betreiber unterrichtet die zuständige Behörde über jede Änderung der Umstände, die Auswirkungen hat auf die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und der Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/395, wie durch diese Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde angegeben, sowie über jede Änderung der Informationen und der Listen der AltMoC, die in dieser Erklärung oder ihrem Anhang aufgeführt sind, gemäß Teilabschnitt ADD BOP.ADD.105 Buchstabe a.
Der Betreiber bestätigt, dass die in dieser Erklärung und ihren Anhängen aufgeführten Informationen vollständig und richtig sind.
Datum, Name und Unterschrift des verantwortlichen Betriebsleiters
(1) Bitte die Tabelle ausfüllen. Sollte der Platz nicht für alle Angaben ausreichen, sind diese in einem gesonderten Anhang aufzuführen. Der Anhang muss datiert und unterschrieben werden.
(2) „Art(en) des Betriebs“ bezieht sich auf die Art des mit Ballonen durchgeführten gewerblichen Flugbetriebs.
(3) Die Angaben zu dem für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlichen Unternehmen müssen den Namen des Unternehmens, seine Anschrift und das Aktenzeichen der Genehmigung umfassen.
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