Artikel 34 Allgemeine Vorschriften über Mitteilungen und die Verfügbarkeit von Informationen — Durchführungsverordnung (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen und Mitteilungen sowie mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der einschlägigen Kontrollen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/561 der Kommission
Gliederung
KAPITEL VII MITTEILUNGEN
Artikel 34 Allgemeine Vorschriften über Mitteilungen und die Verfügbarkeit von Informationen
Die in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 und der vorliegenden Verordnung genannten Mitteilungen an die Kommission erfolgen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1183 und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185.
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