EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen und Mitteilungen sowie mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der einschlägigen Kontrollen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/561 der KommissionKAPITEL II GENEHMIGUNGSSYSTEM FÜR REBPFLANZUNGENArtikel 11

Artikel 11Änderung der bestimmten Fläche, für die die Genehmigung erteilt wurde

In Kraft seit 03. März 2018
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