Artikel 39 Datenbank für Analysewerte von Isotopendaten — Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Weinbaukartei, der Begleitdokumente und der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen, Mitteilungen und Veröffentlichung der mitgeteilten Informationen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die diesbezüglichen Kontrollen und Sanktionen sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 555/2008, (EG) Nr. 606/2009 und (EG) Nr. 607/2009 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/560 der Kommission
Gliederung
KAPITEL VII KONTROLLEN, ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN, GEGENSEITIGE AMTSHILFE UND SANKTIONEN
ABSCHNITT I KONTROLLEN, ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN, KONTAKTSTELLEN UND GEGENSEITIGE AMTSHILFE
Artikel 39 Datenbank für Analysewerte von Isotopendaten
Das Europäische Referenzzentrum für die Kontrolle im Weinsektor führt und aktualisiert fortlaufend auf Unionsebene auf der Grundlage von Daten, die von den benannten Laboratorien der Mitgliedstaaten übermittelt werden, eine Datenbank für Analysewerte von Isotopendaten. Diese Daten werden durch harmonisierte Isotopenanalysen der Ethanol- und Wasserbestandteile von Weinbauerzeugnissen gewonnen und ermöglichen entsprechende Kontrollen während der Vermarktung im Einklang mit den Verfahren gemäß Artikel 80 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und den Vorschriften und Verfahren, die in den Artikeln 27, 28 und 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/274 festgelegt sind.
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